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Gericht fordert Transparenz zu Böhmermann-Verfahren

Berlin, 14.04.2019

Berlin – Das Berliner Verwaltungsgericht habe entschieden, dass das Kanzleramt zu verschiedenen Auskünften über das Verfahren sowie den vorgerichtlichen Streit zwischen Angela Merkel und Jan Böhmermann verpflichtet sei, so tagesspiegel.de. Dabei gehe es um Äußerungen bezüglich des Gedichts über den türkischen Präsidenten Erdogan. Das Berliner Verwaltungsgericht gab der Eilklage des Tagesspiegels überwiegend statt, allerdings sei der Beschluss noch nicht rechtskräftig. Die Angelegenheit sei Gegenstand aktueller bundesweiter Berichterstattung und die Presse auf behördliche Informationen angewiesen, um ihre Kontroll- und Vermittlungsfunktion wahrnehmen zu können. Das Kanzleramt könne Beschwerde einlegen, was es bei Informationsklagen der Presse auch regelmäßig tue.

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