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Gericht hält Cum-Ex-Geschäfte für strafbar

München, 04.12.2019

Laut sueddeutsche.de hat am Mittwoch erstmals ein Gericht Cum-Ex-Geschäfte für strafbar erklärt. Diese Aussagen des Bonner Landgerichts seien wegweisend und ein Signal bei der Aufklärung von Deutschlands größtem Steuerskandal, da sich nun viele Cum-Ex-Akteure darauf einstellen müssten, nicht ungeschoren davon zu kommen. Maximal könne in Deutschland für schwere Steuervergehen eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren verhängt werden. Seit September 2019 verhandele das Landgericht in Bonn diesen ersten Cum-Ex-Strafprozess, in dem zwei ehemaligen Aktienhändlern schwere Steuerhinterziehung in 33 Fällen vorgeworfen werde. Der Schaden, den sie verursacht haben sollen, belaufe sich auf mehr als 400 Millionen Euro.

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