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Gesetzänderung verhindert Aufklärung des Cum-Ex-Skandals

Berlin, 25.02.2021

netzpolitik.org berichtet über eine Gesetzänderung, die die Berichterstattung und Aufklärung des Cum-Ex-Skandals erschwert. Durch eine Änderung des §21a Finanzverwaltungsgesetz seien die Beratungen zwischen Bund und Ländern geschützt. Dies sei nun in der Begründung für die Abweisung einer Klage auf Herausgabe von Akten vor dem Verwaltungsgericht Bremen verwendet worden. Nach Auffassung des Gerichts sei auch die interne Kommunikation der Bremer Finanzbehörde davon betroffen. Falls sich die Auffassung des Gerichtes durchsetzen werde, könnten sich nach Einschätzung des Rechtsanwalts David Werdermann Bund und Länder künftig gegenseitig von der Transparenzpflicht befreien und somit das Informationsfreiheitsgesetz unterlaufen.

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