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Gesetze zum Schutz von Whistleblowern - Aufdecken erleichtert

Berlin, 28.03.2019

taz.de greift die jüngsten Entwicklungen im Bundestag und auf EU-Ebene zum straf- und arbeitsrechtlichen Schutz von Hinweisgebern auf. Im Geschäftsgeheimnisgesetz, welches der Bundestag vergangene Woche zur Umsetzung einer EU-Richtlinie von 2016 beschlossen habe, seien Whistleblower sowie Journalistinnen und Journalisten nun ausdrücklich gesetzlich vor Strafverfolgung geschützt, wenn sie Geschäftsgeheimnisse offenbarten. Whistleblower seien nicht nur geschützt, wenn sie „rechtswidriges“ Verhalten eines Unternehmens aufdeckten, sondern auch bei der Enthüllung „sonstigen Fehlverhaltens“. Die geplante EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern solle in rund zwei Jahren wirksam werden. Die Richtlinie setze am Schutz von Hinweisgebenden gegenüber ihren Arbeitgebern an: Wer rechtswidriges Verhalten aufdecke, solle nicht entlassen, versetzt oder sonst benachteiligt werden. Journalistinnen und Journalisten profitierten davon mittelbar, da Whistleblower wichtige Informanten seien.