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Gutachten-Vergabe: Vier-Augen-Prinzip soll Korruption verhindern

Frankfurt am Main, 06.08.2020

In Reaktion auf den Korruptionsverdacht gegen einen Frankfurter Oberstaatsanwalt soll bei der Vergabe von Gutachten künftig bei allen hessischen Staatsanwaltschaften das Vier-Augen-Prinzip gelten, so hessenschau.de. Der Oberstaatsanwalt, der mittlerweile in Untersuchungshaft sitze, soll nach Angaben der Staatsanwaltschaft Frankfurt Unternehmen zu Gutachter-Aufträgen verholfen haben. Für Hartmut Bäumer, Vorsitzender von Transparency Deutschland, sei der Fall ein herber Rückschlag für den Kampf gegen Korruption. Wegen der herausgehobenen Rolle, die der verhaftete Oberstaatsanwalt in der Verfolgung und Prävention von Korruption gespielt habe, sei die Autorität der Justiz bei solchen Taten in Frage gestellt, so Bäumer. Wenn Korruption selbst innerhalb der Generalstaatsanwaltschaft nicht eher entdeckt werde, frage man sich, was deren Vorschläge zur Prävention taugen.