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Hamburg bald intransparent

Berlin, 02.08.2019

Die geplante Reform des hamburgischen Transparenzgesetzes stößt auf starke Kritik, so taz.de. Künftig solle auch die „mittelbare Staatsverwaltung“ zur Veröffentlichung verpflichtet sein. Dies betreffe die Handwerks- und Handelskammer ebenso wie die Universitäten und damit auch das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE). Auch Stiftungen öffentlichen Rechts seien veröffentlichungspflichtig. Dies werde als Fortschritt verkauft, dabei sei an vielen Stellen das Gegenteil der Fall, betonte Helena Peltonen-Gassmann, stellvertretende Vorsitzende von Transparency Deutschland. Dass nun auch die mittelbare Staatsverwaltung in das Gesetz einbezogen werde, sei positiv – aber auch eine alte Forderung, deren Erfüllung überfällig sei. Zudem solle es künftig eine Frist von einem Monat geben, in dem die Behörden Informationen auf Nachfrage rausgeben müssten. Auch hierbei sehe Peltonen eine weitere Verschlechterung des Transparenzgesetztes.