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Handelskammer muss Daten nicht veröffentlichen – tut es aber trotzdem

23.10.2017

Flensburg – shz.de (23.10.17) berichtet, dass die Handelskammer Hamburg freiwillig ihre Daten und Dokumente veröffentlicht. Das Verwaltungsgericht Hamburg habe am 18. September 2017 die Klage des Chaos Computer Clubs abgewiesen, in der dieser gefordert habe, dass sich die Kammer dem Informationsregister nach dem Transparenzgesetz anschließen müsse. Das Gericht hätte geurteilt, dass die Handelskammer keine veröffentlichungspflichtige Behörde im Sinne des Transparenzgesetzes sei. Die Handelskammer sei trotz des für sie positiven Urteils gewillt, sich auf freiwilliger Basis am Transparenzportal zu beteiligen, so Ulrich Brehmer, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Handelskammer.