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Handelskammer unterliegt nicht Veröffentlichungspflichten des Hamburgischen Transparenzgesetzes

Hamburg, 24.10.2017

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat entschieden, dass die Handelskammer Hamburg keine Informationen gemäß des Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) veröffentlichen muss. Damit weist das Gericht eine Klage ab, die den Anschluss der Handelskammer zum Informationsregister nach dem Transparenzgesetz gefordert hatte. Als Begründung führte das Verwaltungsgericht an, dass nur Behörden, die in Rechtsträgerschaft der Hansestadt Hamburg stehen, unter die Veröffentlichungspflichten fielen. Helena Peltonen-Gassmann, Leiterin der Regionalgruppe Hamburg/Schleswig-Holstein von Transparency Deutschland, bezeichnete das Urteil als „unverständlich und völlig inakzeptabel“.