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Hochamt für Geldwäscher

06.08.2012

Berlin – Süddeutsche Zeitung berichtet über die Gesetzesänderung zum Online-Glücksspiel und dessen Hintergründen. So sei das Online-Glücksspiel hervorragend zur Geldwäsche geeignet: Geschäfte können beispielsweise unter falschem Namen getätigt oder Einnahmen aus kriminellen Machenschaften gegenüber den Behörden als Wettgewinne deklariert werden. Der Gesetzesentwurf sehe nun unter anderem vor, dass in Zukunft Spielerkonten geführt werden sollen, aus denen eindeutig hervor gehe, wer wann wie viel Geld worauf gesetzt habe. Kreditkartenanbieter und Banken sollen jeden Zahlungsvorgang detailliert dokumentieren müssen. Bei Auffälligkeiten sollen die zuständigen Landesbehörden künftig Auskünfte einzelner Banken einholen können.

kein Link, da Printausgabe vom 03. August 2012.