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IFG-Urteil: CORRECTIV setzt sich vor Gericht gegen Behörden in NRW durch

Essen, 04.11.2019

Laut correctiv.org waren Gebührenforderungen des Gesundheitsministeriums und der Bezirksregierung Münster für Informationsanfragen überzogen. Das habe das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden. CORRECTIV habe das Informationsfreiheitsgesetz im Rahmen der Recherchen zur Alten Apotheke in Bottrop im Sommer 2018 genutzt, um Einblick in Unterlagen des NRW-Gesundheitsministeriums zu beantragen. Nach wochenlanger Prüfung hätten die Behörden nur einen Bruchteil der angeforderten Unterlagen an CORRECTIV herausgegeben und zudem eine Gebührenrechnung von rund 500 Euro gestellt. Gegen diese Gebührenrechnung habe sich CORRECTIV nun erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen zur Wehr gesetzt.

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