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Kanzleramt darf zu seinen Geheimdiensten schweigen

03.03.2016

Berlin – Wie tagesspiegel.de berichtet, haben Bürger keinen Anspruch auf Einsicht in Dokumente des Bundesnachrichtendienstes (BND). Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig habe am Donnerstag, den 25.02.2016, entschieden, dass solche Dokumente im Hinblick auf die operative Tätigkeit der Nachrichtendienste besonders geschützt seien. Man müsse sie deshalb nicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) herausgeben. Der Ausgang des Verfahrens sei überraschend, da die Richter zunächst durchblicken ließen, dass es genügend Gründe gebe, die Herausgabe von BND-Dokumenten im Einzelfall zu verweigern. Ein Pauschalschutz sei deshalb weder geboten noch lasse er sich aus dem Gesetz herauslesen.

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