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Keine Gefahr mehr für Journalisten und Whistleblower

Köln, 18.03.2019

Der Entwurf der EU-Richtlinie zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen wurde im Rechtausschuss des Bundestages im Sinne der Pressefreiheit und des Hinweisgeberschutzes geändert, so deutschlandfunk.de. Unternehmen hätten nach dem ursprünglichen Gesetzesentwurf Journalistinnen und Journalisten strafrechtlich verfolgen können, wenn diese auf firmeninterne Informationen von Hinweisgebenden zurückgriffen und somit gegen das Geschäftsgeheimnis verstießen. Es habe eine Gefahr für den Informantenschutz und damit die Pressefreiheit bestanden. Mit der Änderung des Gesetzesentwurfs soll die Absicherung der Presse sowie der Hinweisgebenden nun gegeben sein. Die aktuelle Fassung stelle klar, dass sich weder Whistleblower noch Journalisten strafbar machten, wenn sie über Missstände in Unternehmen berichteten.

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