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Klage gegen das Innenministerium gescheitert: Twitter-Direktnachrichten der Bundesregierung bleiben unter Verschluss

Hamburg, 28.10.2021

Hamburg – Laut tagesspiegel.de hat das Bundesverwaltungsgericht eine Klage der Organisation FragDenStaat hinsichtlich der Offenlegung der Kommunikation des Bundesinnenministeriums über die informelle Nachrichtenfunktion von Twitter abgewiesen. Demnach müsse das Ministerium diese Art der digitalen Kommunikation mit Bürger*innen, Journalist*innen und anderen Ressorts nicht herausgeben. Die Klage habe sich auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestützt. In erster Instanz habe das Berliner Verwaltungsgericht das Ministerium noch zur Herausgabe verpflichtet, da „amtliche Informationen“ im Sinne des IFG alle Aufzeichnungen nichtprivater Art seien. Die letztinstanzlichen Richter*innen verlangten hingegen eine „bestimmte Finalität der Aufzeichnung“, die auf Twitter nicht gegeben sei. Das Urteil könne auch für ähnliche Informationsbegehren von Bedeutung sein.