Aktuelles
Pressespiegel Wirtschaft

Kommentar: Echte Strafen für Konzerne

München, 03.09.2020

In einem Kommentar auf sueddeutsche.de unterstreicht Ronen Steincke die Notwendigkeit eines Unternehmensstrafrechts in Deutschland. Das Recht der Ordnungswidrigkeiten sei unzureichend, weil nur natürliche Personen strafbare Handlung begehen könnten und Konzerne nicht für das Vergehen ihrer Mitarbeitenden haftbar gemacht werden könnten. Die höchstmögliche Geldbuße liege bei zehn Millionen Euro, unabhängig davon, wie groß die Betrügereien seien. Diese Summe sei eindeutig zu niedrig, damit ein Anreiz für Konzerne entstehe, fair zu konkurrieren. Deshalb müsse wie vom Bundesjustizministerium vorgesehen, ein Unternehmensstrafrecht nach US-amerikanischem Vorbild eingeführt werden. Dieses sehe vor, dass bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes für vorsätzliches Handeln und bis zu fünf Prozent im Falle von Fahrlässigkeit als Strafen fällig werden. 

Schlagwörter