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Korruptionsbekämpfung in Brasilien: Neues Gesetz mit drakonischen Strafen

11.02.2014

Zürich – Laut nzz.ch stellt in Brasilien ein neues Antikorruptionsgesetz hohe Ansprüche an die interne Compliance der Unternehmen. Bisher habe die Beweispflicht, dass ein Angestellter auf Anweisung oder mit Toleranz der Geschäftsführung agierte, bei der Staatsanwaltschaft gelegen. Dagegen hafte jetzt ein Unternehmen für jeden korrupten Vorgang nicht nur selbst, sondern auch mit Konsortien, Tochtergesellschaften, bei Übernahmepartnern in Brasilien und auch im Ausland. Sogar Banken sollen zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn sie Unternehmen finanzieren, die bei öffentlichen Aufträgen bestochen haben. Das Gesetz folge den Vorgaben der OECD-Konvention gegen Korruption. Brasilien liege im Corruption Perceptions Index von Transparency International auf Platz 72 von insgesamt 177 Ländern. Korruption in Brasilien werde zunehmend als eines der größten Hindernisse für den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt gesehen.

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