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Lieferkettengesetz: Heil und Müller entschärfen die Haftungsregeln für Unternehmen

Düsseldorf, 25.06.2020

handelsblatt.com berichtet über die Eckpunkte des Sorgfaltspflichtengesetzes, die von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Bundesentwicklungsminister Gerd Müller (CSU) formuliert wurden. Demnach müssten Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden künftig prüfen, ob sich ihre Aktivitäten und Geschäftsbeziehungen nachteilig auf Menschenrechte auswirkten und ob sie angemessene Maßnahmen zur Prävention und Abhilfe ergriffen. Dazu gehöre die Einführung eines Beschwerdeverfahrens. Jedoch solle ein Unternehmen nur bei Fällen haften, die bei Erfüllung der Sorgfaltspflicht vorhersehbar und vermeidbar gewesen seien.