Pressespiegel
Finanzwesen
Strafrecht
Milde Strafen im ersten Cum-Ex-Prozess
Frankfurt-am-Main, 24.03.2020
Der erste Strafprozess im Zusammenhang mit sogenannten Cum-Ex-Geschäften sei am Mittwochabend mit einem milden Urteil zu Ende gegangen, kommentiert faz.net. Dabei sei in diesem Prozess ein Steuerschaden für den deutschen Staat von mehr als 400 Millionen Euro festgestellt worden. Das Landgericht in Bonn habe die beiden britischen Börsenhändler wegen Steuerhinterziehung oder Beihilfe dazu jeweils zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Die Privatbank M.M. Warburg müsse mehr als 176 Millionen Euro Steuerschulden für ihre Beteiligung an diesen Geschäften zurückzahlen.