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Millionen-Honorar für Anwaltskanzlei

03.01.2013

Bremen – Wie der Weser Kurier berichtet, soll das Finanzministerium zwischen 2005 und 2009 ein Honorar von ca. 1,8 Millionen Euro für externe Mitarbeit an Gesetzen an die Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer gezahlt haben, die an Gesetzen zur Bankenrettung mitwirkte. Transparency Deutschland warne vor Unabhängigkeitsverlust beim Erarbeiten von Gesetzen. Laut Edda Müller, Vorsitzende von Transparency Deutschland, komme es mittlerweile öfter vor als früher, dass komplette Gesetzesentwürfe gegen Honorar von externen Beratern ausgearbeitet werden. Dabei sei eine höhere Transparenz bei der Erarbeitung der Gesetzesentwürfe notwendig, um nachvollziehen zu können, wessen Sachverstand bei den Entwürfen berücksichtigt wurde, und wessen nicht.  

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Kein Link, da Printausgabe des Weser Kurier vom 29.12.2012