Aktuelles
Pressespiegel Internationales Kommunen

Nebeneinkünfte: Muss Landrat Winter bald RWE-Geld abgeben?

30.10.2015

Osnabrück – Laut noz.de wird im niedersächsischen Innenministerium an einer Gesetzesneuerung zu Nebenverdiensten im öffentlichen Dienst gearbeitet. So werde künftig eine größere Zahl von Aktivitäten als Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst eingestuft. Von solchen Nebeneinkünften dürfe ein öffentlicher Amtsträger 6.200 Euro behalten. Bislang habe es eine Gesetzeslücke ermöglicht, öffentliche Amtsträger als Privatpersonen beispielweise in Gremien von großen Energiekonzernen zu berufen. Dies sei als Grenzbereich zur Vorteilsnahme kritisiert worden. Der emsländische Landrat Reinhard Winter habe angekündigt, erst die Entwicklungen abzuwarten, bevor er seine Einkünfte als Regionalbeirat der RWE an die Stadtkasse weitergebe.

 

<link http: www.noz.de deutschland-welt niedersachsen artikel nebeneinkunfte-muss-landrat-winter-bald-rwe-geld-abgeben external-link-new-window external link in new>15_10_27_noz.de