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Neue Definition: Finanzministerium rechnet Kostenanstieg für Berater kleiner

Berlin, 05.09.2021

t-online.de berichtet über die Kosten für externe Beratung im Bundesfinanzministerium. Offenbar wende das Ministerium eine neue Definition an, wodurch ein Teil der unliebsamen Kosten nicht mehr extra ausgewiesen werde. So sei von zunächst gemeldeten 72,4 Millionen Euro Beraterkosten für die ersten neun Monate des Jahres 2020 in einer neueren Berechnung nur noch eine Summe von 52,7 Millionen Euro für das gesamte Jahr übriggeblieben. Nicht mehr aufgeführt seien externe Dienstleistungen im IT-Bereich sowie Kosten für wissenschaftliche Gutachten oder für Rechtsanwälte des Bundes in Gerichtsverfahren.


 

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