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Neue Erkenntnisse im "Sugardaddy"-Prozess: Bedrohung oder Bestechung?

Köln, 07.02.2020

Im sogenannten "Sugardaddy"-Prozess gegen den Geschäftsführer von Media.Com vor dem Bonner Landgericht ist laut wdr.de fraglich, ob dieser Lösegeld oder Schmiergeld an den vermeintlichen Erpresser aus dem rheinischen Rotlicht- und Rockermilieu gezahlt habe. Der Geschäftsführer soll von einer Prostituierten und zwei Rockern erpresst worden sein. Das mutmaßliche Lösegeld von knapp 1,6 Millionen Euro habe er laut Anklage mit Firmengeldern bezahlt, weshalb ihn die Staatsanwaltschaft Arnsberg wegen Steuerhinterziehung und Veruntreuung von Firmengeldern angeklagt habe. Das Geld könnte jedoch auch in einem Zusammenhang mit der Auftragsvergabe des Unternehmens Unitymedia stehen und möglicherweise als Schmiergeld geflossen sein.