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Neues Lobbyregister wird scharf gestellt

Freiburg, 28.06.2024

Laut haufe.de ist das neue Lobbyregistergesetz im März 2024 in Kraft aufgetreten. Bis Ende Juni 2024 hätten die Interessenvertretenden nun Zeit gehabt, die bestehenden Einträge zu aktualisieren, um den neuen Anforderungen zu entsprechen. Bei Nichteinhaltung drohten Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro. Kirchen, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände seien von der Registrierungspflicht weiterhin ausgenommen.

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