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Niederlage für Landtag im Rechtsstreit um Gutachten

05.07.2018

Berlin – Laut welt.de (05.07.2018) hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschieden, dass die im Auftrag von Landtagsfraktionen erstellten Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtags Rheinland-Pfalz grundsätzlich unter die Transparenzpflicht nach dem Landestransparenzgesetz fallen. Der Verein Open Knowledge Foundation wolle diese Gutachten öffentlich machen. Der Landtag habe das unter Verweis auf die Vertraulichkeit bei der Erstellung der Papiere bisher abgelehnt. Landtagspräsident Hendrik Hering (SPD) habe argumentiert, dass der Wissenschaftliche Dienst vom Transparenzgesetz ausgeschlossen sei.