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Parteispenden: Geldstrafen für CDU, SPD, Grüne und Linke

Hamburg, 18.10.2019

Laut zeit.de hat die Bundestagsverwaltung gegen CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE Strafzahlungen aufgrund unzulässiger Parteispenden verhängt, da sie Fraktionsgeld unrechtmäßig im Bundestagswahlkampf 2013 verwendet hätten. Die Höhe der Strafen falle unterschiedlich aus. Nach dem Parteien- und Abgeordnetengesetz dürften Fraktionen Geld aus Steuermitteln nur für die Parlamentsarbeit verwenden. Allerdings hätten alle Parteien Mittel für andere Zwecke wie etwa den Wahlkampf verwendet, so der Rechnungshofbericht laut DER SPIEGEL. Allerdings folge die Bundestagsverwaltung nicht in allen Punkten dem Bundesrechnungshof. In der Regel seien Strafen in Höhe des Dreifachen des rechtswidrig angenommenen Spendenbetrags verhängt worden.

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