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Pressespiegel Hinweisgeberschutz

Pressefreiheit: Bald Knast für journalistische Enthüllungen?

Berlin, 12.12.2018

bild.de greift die Diskussionen im Rechtsausschuss des Bundestages zur Umsetzung der EU-Richtlinie zu Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen auf. Der Gesetzentwurf definiere den Begriff des Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses neu. Dabei werde der Verrat von Geschäftsgeheimnissen unter Strafe gestellt, ohne der Presse eine Bereichsausnahme zu geben. Laut Edda Müller, Vorsitzende von Transparency Deutschland, liege die Aufdeckung von Straftaten im öffentlichen Interesse. Es sei absurd, wenn gegen einen Hinweisgeber oder einen Journalisten für einen Dienst am Gemeinwohl strafrechtlich vorgegangen werde.

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