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Richter im Justiz-Korruptionsfall hält sich für nicht befangen

Hürth, 07.10.2022

lto.de berichtet über die neusten Entwicklungen im Justiz-Korruptionsskandal von Oberstaatsanwalt B. in Frankfurt am Main. Gegen ihn habe die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main im Juni 2022 wegen Beihilfe zur Untreue, Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung Anklage erhoben. Seit mehreren Monaten stecke das Strafverfahren jedoch im Zwischenverfahren. Grund für die Verzögerung sei ein von der Verteidigung gestellter Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter am Landgericht Frankfurt am Main Werner Gröschel. Die Verteidigung führe als Gründe für die Befangenheit regelmäßige Treffen zwischen Richter Gröschel und Oberstaatsanwalt B. in der Vergangenheit, sowie die Nähe zu der zuständigen Pressesprecherin, mit der der Richter verheiratet sei, an. Die Kammer des Landgerichts habe den Befangenheitsantrag trotzdem abgelehnt. Nun könnte im Oktober mit einer Entscheidung über die Anklagezulassung und anschließenden Verhandlungsterminen zu rechnen sein. Oberstaatsanwalt B. werde vorgeworfen, mit überteuerten Aufträgen aus der Justiz Geld gemacht zu haben. Der Schaden belaufe sich auf insgesamt mehr als zehn Millionen Euro, 280.000 Euro davon seien bei B. hängen geblieben.