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Sieg auch in zweiter Instanz: Finanzministerium muss Beiratsprotokolle offenlegen

Berlin, 06.11.2020

Laut fragdenstaat.de muss das Bundesfinanzministerium künftig bei Informationsfreiheitsanfragen die Protokolle seines Wissenschaftlichen Beirats veröffentlichen. Im Jahr 2018 habe die zuständige Abteilung des Bundesfinanzministeriums die Satzung des Beirats ändern lassen, um sich gegen eine Veröffentlichungspflicht der Sitzungsprotokolle zu wehren. Dagegen habe FragDenStaat erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht sowie nun dem Oberverwaltungsgericht geklagt. So könne ein Ministerium Auskunftsrechte mit einer solchen Satzungsänderung nicht außer Kraft setzen. Auf Anfrage müsse das Ministerium jetzt die Protokolle des Beirats aus den Jahren 1998 bis 2018 zur Verfügung stellen.