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Pressespiegel Hinweisgeberschutz

So sollen Whistleblower besser geschützt werden

Hürth, 06.04.2022

Wie lto.de berichtet, sollen Personen, die auf Korruption oder Umweltverstöße im eigenen Unternehmen hinweisen, besser vor einer Kündigung geschützt werden. Das Bundesministerium der Justiz habe dazu einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der über die Vorgaben des EU-Rechts hinausgehe. Den Anstoß dazu habe die EU-Richtlinie 2019/1937 gegeben, welche die Mitgliedsstaaten in die Pflicht nehme, es Hinweisgebern einfacher zu machen. Diese Vorgaben müssten die EU-Mitglieder umsetzen und eigene Regeln schaffen. Der aktuelle Gesetzesentwurf erweitere den Anwendungsbereich für den Schutz von Whistleblowern und umfasse auch die Meldung von Verstößen gegen deutsche Gesetze, etwa bei Informationen zu Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten. Lande ein entsprechender Fall vor Gericht, so solle eine Beweislastumkehr gelten. Alle Unternehmen und öffentliche Stellen mit mehr als 50 Mitarbeitenden müssten ein internes Meldesystem einrichten. Das Bundesamt für Justiz bekomme eine wichtige Rolle im neuen Hinweisgebersystem und solle als eine Art Auffangmeldestelle dienen für den Fall, dass Whistleblower nicht über interne Systeme einen vertrauenswürdigen Weg fänden. Wenn der Gesetzgebungsprozess planmäßig durchlaufen werde, solle das Gesetz im Laufe dieses Jahres verkündet werden.

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