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Stelle gegen Sex ist Bestechung

Oldenburg, 19.05.2020

Wie nwzonline.de berichtet, ist die Verurteilung des ehemaligen Wolfsburger Polizeichefs wegen Bestechlichkeit rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof habe die Revision des Angeklagten als unbegründet abgelehnt. Er habe einer Mitarbeiterin des Landeskriminalamtes im Jahr 2012 eine Stelle angeboten, verbunden mit der Frage, ob sie bereit sei, sich „hoch zu schlafen.“ Er sei im September 2019 vom Landgericht schuldig gesprochen worden und solle 11.400 Euro Geldstrafe zahlen.