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Transparency-Bericht zeigt Spitze des Eisbergs bei der Auslandsbestechung - Kritik an Deutschland wegen Fehlen eines Unternehmensstrafrechts

06.09.2012

Berlin, 06.09.2012 - Die Antikorruptionsorganisation Transparency International hat heute den Bericht "Exporting Corruption" zum diesjährigen Stand der Strafverfolgung der Auslandsbestechung von Amtsträgern im Geschäftsverkehr in OECD-Ländern veröffentlicht. Der Bericht zeigt, dass es international keine signifikanten Fortschritte bei der Verfolgung der Auslandsbestechung gibt. Wie im vergangenen Jahr wird in sieben OECD-Ländern eine aktive Verfolgung der Auslandsbestechung festgestellt: Dänemark, Deutschland, Großbritannien, Italien, Norwegen, Schweiz und USA. Laut dem Bericht gab es in den OECD-Staaten im letzten Jahr 144 neue Ermittlungsverfahren im Bereich der Auslandsbestechung. Es ist davon auszugehen, dass diese Zahl nur ein Bruchteil der weltweiten Bestechung im Ausland widerspiegelt.

 
Zur Situation in Deutschland wird im Bericht bemängelt, dass Deutschland nach wie vor nicht die UN-Konvention gegen Korruption ratifiziert hat. Weiterhin wird kritisiert, dass es in Deutschland keine strafrechtliche Verantwortlichkeit juristischer Personen gibt. Stattdessen sieht ein aktueller Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums vor, im Ordnungswidrigkeitengesetz die Höchststrafe für Geldbußen von 1 auf 10 Mio. Euro zu erhöhen.
 
Edda Müller, Vorsitzende von Transparency Deutschland: "Wir brauchen in Deutschland endlich ein Unternehmensstrafrecht. Der Strafrahmen muss auf die Höhe der Kartellstrafen angehoben werden. Für Großunternehmen würden auch Strafen von maximal 10 Mio € keine Abschreckungseffekt haben."

Zum Bericht „Exportig Corruption: Country Enforcement of the OECD Anti-Bribery Convention Progress Report 2012”  (englisch, 1 MB)

Kontakt

Prof. Dr. Edda Müller, Vorsitzende
Dr. Christian Humborg, Geschäftsführer
Transparency International Deutschland e.V.
Tel.: 030 - 54 98 98 0