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Transparency fordert Länder-Justizminister auf, den Kampf gegen Korruption zu stärken: Dringende Impulse zu Abgeordnetenbestechung und Unternehmensstrafrecht notwendig

14.11.2012

Berlin, 14.11.2012 - Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. fordert deutliche Signale der Konferenz der Länder-Justizminister zur Verschärfung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung und zur Einführung eines Unternehmensstrafrechts. Die Konferenz der Länder-Justizminister tagt am Donnerstag, den 15.11.2012, und hat das Thema Abgeordnetenbestechung auf der Tagesordnung.

Neuregelung der Abgeordnetenbestechung

Die Verschärfung der Abgeordnetenbestechung ist Voraussetzung für die Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC), die vor neun Jahren unterzeichnet wurde. Das Bundesjustizministerium argumentiert, dass der Gesetzentwurf aus der Mitte des Bundestages kommen muss, da die Verschärfung der Abgeordnetenbestechung die Rechte der Abgeordneten betrifft.

Jochen Bäumel, Vorstandsmitglied: „Das Parlament hat es bis heute nicht aus eigener Kraft geschafft, die lückenhafte Regelung der Abgeordnetenbestechung zu verschärfen. Wir fordern die Länder-Justizminister auf, die Neuregelung der Abgeordnetenbestechung über eine gemeinsame Initiative im Bundesrat voranzubringen.“

In den letzten Monaten wurde die Ratifizierung der UNCAC von verschiedenen Seiten eingefordert. So hatten sich über dreißig führende Wirtschaftsvertreter unter dem Dach der Internationalen Handelskammer (ICC) Deutschland an die Fraktionsvorsitzenden des Bundestages gewandt.

Einführung eines Unternehmensstrafrechts

Nordrhein-Westfalens Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) hat angekündigt, auf der Konferenz der Länder-Justizminister für die Einführung eines Unternehmensstrafrechts zu werben. Transparency begrüßt diesen dringend notwendigen Anstoß zu einer rechtspolitischen Debatte über das Für und Wider eines formellen Unternehmensstrafrechts, wie es von der EU und der OECD auch für Deutschland gefordert wird. Das Ordnungswidrigkeitengesetz reicht trotz der im Bundestag beschlossenen Erhöhung des Bußgeldrahmens um den Faktor 10 für eine angemessene Sanktionierung nicht aus.

Peter von Blomberg, stellvertretender Vorsitzender: „Wenn wir Korruptionsbekämpfung in der Wirtschaft ernst nehmen, brauchen wir Sanktionen, durch die Verantwortliche hinreichend abgeschreckt werden. Wir fordern die Länder-Justizminister auf, sich für die Einführung eines Unternehmensstrafrechts auszusprechen.“

Aus rechtsdogmatischer Sicht wird argumentiert, dass Unternehmen nur wegen Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße belegt werden können. Anstelle der Einführung eines Unternehmensstrafrechts wird daher geplant, den Bußgeldrahmen um den Faktor 10 anzuheben.

Der Deutsche Bundestag hat die Anhebung des Bußgeldrahmens im Zuge der achten Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen beschlossen. Am 23.11.2012 berät der Bundesrat über die Novelle.

Kontakt

Jochen Bäumel, Vorstandsmitglied
Dr. Peter von Blomberg, stellvertretender Vorsitzender
Dr. Christian Humborg, Geschäftsführer
Transparency International Deutschland e.V.
Tel.: 030 - 54 98 98 0