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Transparenz im zweiten Versuch

Main, 22.03.2019

faz.de berichtet über mangelnde Transparenz bei der Kooperation zwischen der Universität Mainz und der Boehringer Ingelheim Stiftung. Die Stiftung habe einem Exzellenzzentrum bisher hundert Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die Kooperationsvereinbarung beinhalte weitreichende Informations- und Kontrollrechte für die Stiftung, doch seien die genaue Angaben zu der Kooperation zunächst nicht veröffentlicht worden. Der Bonner Staatsrechtlehrer Klaus Gärditz komme in einem Gutachten zu dem Ergebnis, dass die Verträge das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit verletzt haben sollen. Im Mai 2018 sei jedoch eine aktualisierte Form der Vereinbarung veröffentlicht worden, in der die Stiftung betone, keine Einflussnahme auf akademische Veröffentlichungen nehmen zu wollen. Gärditz hingegen komme zu dem Schluss, dass der Stiftung in der ursprünglichen Fassung des Vertrags ein realer Einfluss auf die wissenschaftliche Tätigkeit eingeräumt worden sei.