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Transparenz von Nebeneinkünften - Verband fordert Ausweitung auf Bürgermeister

Stuttgart, 06.08.2021

Der Staatsanzeiger Baden-Württemberg thematisiert die Forderung von Bündnis 90 / Die Grünen, eine Pflicht zur Offenlegung von Nebeneinkünften auch für Bürgermeister und Landräte einzuführen. Diese Regelung gäbe es bereits für Wahlbeamte in Rheinland-Pfalz. In Baden-Württemberg dagegen sei im Koalitionsvertrag bisher lediglich vorgesehen, dass Landtagsabgeordnete künftig einer Veröffentlichungspflicht von Nebeneinkünften unterliegen sollen. Jürgen Louis, Leiter der Regionalgruppe Baden-Württemberg bei Transparency Deutschland, plädiere für eine Ausweitung der Verwaltungsvorschrift zur Korruptionsverhütung hin zu einem Antikorruptionsgesetz, das auch für Wahlbeamte gelte. Zusätzlich solle seiner Ansicht nach die Zuverdienstgrenze bei 10.000 Euro liegen. Eine niedrigere Zuverdienstgrenze gäbe es bereits in Baden-Württemberg. Allerdings gäbe es mit dieser Regelung zurzeit ein Vollzugsproblem, da die jährliche Aufstellung über Nebentätigkeiten nur an die Rechtsaufsichtsbehörde gehe. So hätten Gemeinderäte oder Kreistage keine Kontrollmöglichkeit. Hier könne nur eine gesetzliche Offenlegungspflicht für mehr Transparenz sorgen. 

Kein Link, da Printausgabe vom 06. August 2021, S. 1