Transparenzregister wird öffentlich einsehbar - mit Hürden
München, 21.05.2019
Das Bundesfinanzministerium plant die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie der Einführung eines öffentlich zugänglichen Transparenzregisters, so sueddeutsche.de. Der Gesetzesentwurf von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) sehe jedoch eine Online-Registrierung vor, die Name, Geburtstag, Anschrift sowie eine Ausweiskopie fordere. Zudem sei für jeden Abruf eines Dokuments eine Gebühr von 4,50 Euro fällig. Der von NGOs erhoffte Abschreckungseffekt durch Transparenz entfalle somit. Das sei ein ängstlicher Entwurf, der nur das zwingend Vorgegebene mache, so Michael Findeisen, ehemaliger Referatsleiter im Bundesfinanzministerium mit Zuständigkeit für Geldwäschefragen. Die realen Probleme, etwa mit der Immobilienwirtschaft, seien nicht in Angriff genommen worden.