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Pressespiegel Hinweisgeberschutz

Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie: Noch einige Hausaufgaben für Berlin

Hürth, 10.08.2021

In einem Gastbeitrag bei lto.de diskutieren Dr. Hans-Hermann Aldenhoff und Sascha Kuhn arbeitsrechtliche und datenschutzrechtliche Fragestellungen mit Blick auf den deutschen Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie zum Hinweisgeberschutz. Derzeit beurteile die Rechtsprechung die Zulässigkeit eines Hinweises anhand einer Abwägung zwischen Geheimhaltungsinteresse der Arbeitgeber*innen und dem berechtigten Interesse der Arbeitnehmer*innen an der Offenlegung der Information. Für Whistleblower sei bisher auf Grund der einzelfallbezogenen Rechtsprechung schwer einzuschätzen, ob das Aufdecken des Missstandes rechtlich zulässig sei. Mit Blick auf die Vertraulichkeit der Identität eines Hinweisgebenden müsse beispielsweise geklärt werden, inwiefern betroffene Personen eines Hinweises im Sinne der Datenschutzgrundverordnung über ihre Datenverarbeitung informiert werden müssen und ob dabei die Identität des Hinweisgebenden gewahrt werden könne. 

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