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Unklarheiten bezüglich des Korruptionsregisters

03.03.2005

Berlin - Eine Sprecherin des nordrhein-westfälischen Finanzministeriums erklärt, dass es noch unklar sei, ob Firmen aus einer älteren Liste auf das neue Korruptionsregister übertragen werden können. Verstöße von Unternehmen bei der Auftragsvergabe wie zum Beispiel Betrug oder illegale Absprachen, können nicht von der Staatsanwaltschaft angezeigt werden, sondern nur von Aufsichtsbehörden, Rechnungsprüfern oder Vergabestellen. Ein Präzedenzfall könnte die LEG sein, da bereits ein dringender Verdacht ausreicht, um auf das Register zu kommen.

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