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Unternehmen öffentlich zur Verantwortung ziehen

Bremen, 21.02.2019

Edda Müller, Vorsitzende von Transparency Deutschland, schreibt in einem Gastbeitrag auf weser-kurier.de, dass Deutschland mehr tun muss bei der Strafverfolgung von deutschen Unternehmen. Ein Unternehmensstrafrecht könne Staatsanwaltschaften die Verfolgung von Unternehmen zwingend vorschreiben und dies nicht wie bisher ihrem Ermessen überlassen. Außerdem müsse es klare Regeln für Absprachen zwischen Staatsanwaltschaften und Unternehmen geben. Hier herrsche Unklarheit und Intransparenz, wann und zu welchen Bedingungen Deals vereinbart und Ermittlungen beendet würden.

 

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