Pressespiegel
Strafrecht
Unternehmensbestechung wird nicht konsequent verfolgt
Berlin, 13.10.2020
Laut dem „Exporting Corruption“-Bericht von Transparency International hat sich Deutschland bei der Verfolgung von Bestechung durch deutsche Unternehmen im Ausland erstmalig verschlechtert, berichtet inforadio.de. Erstmals seit Beginn der Untersuchungen 2005 werde diese nicht mehr ‚aktiv‘, sondern nur noch ‚moderat‘ verfolgt. Angela Reitmaier, Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland, hebe hervor, dass daher die Verfolgung von Unternehmen nicht länger im Ermessen der Staatsanwaltschaften liegen dürfe. Daher brauche es ein Unternehmenssanktionsrecht, das dieses Ermessen abschafft.