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Unternehmenssanktionen in der nächsten Legislaturperiode: Das Gleiche, aber anders – und vor allem professioneller

Köln, 15.09.2021

Mit Blick auf die anstehende Bundestagswahl greift lto.de das Thema Unternehmensstrafrecht auf. Unternehmenssanktionen würden bei den anstehenden Koalitionsgesprächen auf jeden Fall mit auf den Tisch gehören. Das Unterfangen, welches in der laufenden Wahlperiode gescheitert sei, werde sich zwar nicht optimal in das System des deutschen Strafrechts einpassen können, doch sei es aufgrund fehlender strafrechtsnaher Steuerungsinstrumente unumgänglich.