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Unternehmensstrafrecht: Die Angst vor amerikanischen Verhältnissen

Frankfurt am Main, 21.08.2020

Laut faz.net wird sich der Deutsche Bundestag wohl ab September mit dem von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) vorgelegten Gesetzentwurf für ein Unternehmenssanktionsrecht beschäftigen. Dieses werde offiziell als Gesetz zur „Stärkung der Integrität in der Wirtschaft“ bezeichnet. Der Gesetzentwurf sehe vor, dass die Obergrenzen für Geldbußen bei strafbarem Verhalten von Mitarbeitenden drastisch erhöht werden. Skandale à la Diesel oder Cum-Ex könnten damit künftig in Deutschland mit Bußgeldern in Milliarden- statt Millionenhöhe sanktioniert werden. Dies sei laut Boston Consulting Group eine monumentale Veränderung im Umgang mit Unternehmensdelikten in Deutschland.

 

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