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Urteil gegen Ex-BLB-Chef Tiggemann ist rechtskräftig

03.04.2018

Essen – Laut waz.de (03.04.2018) ist das Urteil gegen den ehemaligen Geschäftsführer des Bau- und Liegenschaftsbetriebs des Landes Nordrhein-Westfalen, Ferdinand Tiggemann, nun rechtskräftig. Im Februar 2017 habe das Landgericht Düsseldorf Tiggemann wegen Bestechlichkeit und Untreue zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Nun habe der Bundesgerichtshof die Revision des Angeklagten als unbegründet abgelehnt. In den drei abgeurteilten Tatkomplexen seien dem Steuerzahler Schäden in Höhe von sechs Millionen Euro entstanden.