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Verfassungsbeschwerde gegen Lobbyregister scheitert

Hürth, 07.02.2022

Hürth – Laut lto.de hat das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde von 30 Mitgliedsgewerkschaften des Bayerischen Beamtenbundes gegen das zum 1. Januar 2022 in Kraft getretene Bayerische Lobbyregistergesetz nicht zur Entscheidung angenommen. Ziel der Beschwerdeführenden sei es gewesen, ohne vorhergehende Registrierung Kontakt zu den politischen Vertreter*innen im Bayerischen Landtag sowie der Staatsregierung aufnehmen zu dürfen. Nach Ansicht des Gerichts sei der Grundsatz der Subsidiarität nicht gewahrt, da sich die Verfassungsbeschwerde gegen ein neues Gesetz wende, dessen Auslegung und Anwendung noch nicht durch die Fachgerichte geklärt sei.