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Verfassungsschutz muss Journalistenfragen beantworten

21.09.2018

Hamburg – Laut zeit.de (21.09.2018) muss das Bundesamt für Verfassungsschutz einem Journalisten der ZEIT Auskünfte zum Disziplinarverfahren gegen einen seiner Mitarbeiter erteilen. Der Mitarbeiter habe nach dem Bekanntwerden des NSU-Skandals Akten vernichtet. Die Richter des Oberverwaltungsgerichts in Münster entschieden nun, dass dem durch das Grundrecht der Pressefreiheit geschützten Berichterstattungsinteresse des Klägers und dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit ein überragendes Gewicht zukomme. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig und das Oberverwaltungsgericht habe die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.