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Vergaberecht wie in Krisenzeiten

11.02.2013

Düsseldorf – Laut Handelsblatt halten viele Bundesländer im Jahr 2013 an einem gelockerten Vergaberecht für öffentliche Aufträge fest, obwohl das Verfahren nur für die Zeit der Finanzkrise gedacht war und von Bundesrechnungshof schon mehrfach gerügt wurde. So habe Mecklenburg-Vorpommern gerade die entsprechenden Verwaltungsvorschriften verlängert. Auch Nordrhein-Westfalen, Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein sollen sich noch kurz vor dem Jahreswechsel entschieden haben, die vereinfachte Vergabe öffentlicher Aufträge beizubehalten. Kern des einstigen „Beschleunigungserlasses“ war die Anhebung der Vergabefreigrenzen. Allerdings habe der Bundesrechnungshof mit Blick auf den Bund das gelockerte Vergaberecht schon mehrfach gerügt. Länder wie Bayern, Thüringen, Brandenburg und das Saarland sollen die Lockerung bereits aufgehoben haben. Rheinland-Pfalz wolle für das Jahr 2013 ländereinheitliche Auftragsgrenzen erreichen.

kein Link, da Printausgabe vom 08. Februar 2013