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Veröffentlichung der NSU-Akten: Dürfen die das?

München, 30.10.2022

Nach Angaben von sueddeutsche.de haben Jan Böhmermann sowie die Transparenzorganisation „FragDenStaat“ einen bisher geheimen Bericht des Hessischen Landesamts für Verfassungsschutz zur Terrorgruppe NSU veröffentlicht. Laut Paragraf 353b des StGB könne der Geheimnisverrat mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden. Gleichzeitig habe das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2007 geurteilt, dass Journalist:innen nicht rechtswidrig handeln, "wenn sie sich auf die Entgegennahme, Auswertung oder Veröffentlichung des Geheimnisses" beschränken. „FragDenStaat“ sei auf eine mögliche Strafverfolgung vorbereitet.