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Was das EU-Rechtsstaatsverfahren gegen Ungarn bedeutet

Düsseldorf, 06.04.2022

Handelsblatt.com berichtet über das von der EU-Kommission eingeleitete Rechtstaatsverfahren gegen Ungarn und dessen Folgen. Vordergründig für das Verfahren sei die grassierende Korruption in Ungarn. Nach Schätzungen des EU-Rechnungshofes versickerten vier Prozent der EU-Gelder für Ungarn in dunklen Kanälen. Insbesondere Ministerpräsident Orbán, seine Familie und Freunde hätten sich an den Fördergeldern bereichert.  Ungarn sei nicht bereit, den Forderungen der EU-Kommission nach Maßnahmen zur Eindämmung der Korruption nachzugehen. Nebst Korruption bestünden weitere Probleme, etwa mit dem Wahlrecht, der Unabhängigkeit der Justiz und der Medienfreiheit. Am Ende des Verfahrens könne die EU-Kommission den Mitgliedsstaaten vorschlagen, einen Teil oder alle EU-Gelder für Ungarn einzufrieren. Anschließend müsste eine breite Mehrheit der Mitgliedsstaaten dem Vorschlag zustimmen, damit Ungarn tatsächlich die Gelder gekürzt würden. Auch Polen drohte ein ähnliches Verfahren, sollte es die von der EU verlangten Reformen zur Stärkung der Integrität seines Justizsystems nicht umsetzen.

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