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Weg für Lieferkettengesetz frei

Hamburg, 27.05.2021

Laut sueddeutsche.de haben sich Union und SPD beim Lieferkettengesetz geeinigt. Streitpunkt seien bis zuletzt zivilrechtliche Haftungsansprüche gegenüber Unternehmen gewesen. Nun werde im Gesetzentwurf explizit darauf hingewiesen, dass es aufgrund des Lieferkettengesetzes keine zivilrechtlichen Anspruchsgrundlagen geben werde. Ziel des Gesetzes sei es, dass große Unternehmen künftig eine direkte Verantwortung für menschenrechtliche Risiken bei ihren direkten Zulieferern übernehmen sollen. Künftig müssten Unternehmen aktiv werden, wenn sie von Missständen in der Lieferkette erfahren, zum Beispiel, weil sich Betroffene beschweren.