Wettbewerbsregister im vollen Wirkbetrieb
München, 02.06.2022
rsw-beck.de berichtet, dass für das Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt die Abfragepflicht für Auftraggeber sowie verschiedene Auskunftsrechte nun anwendbar sind. Das Register stelle öffentlichen Auftraggebern, Sektorenauftraggebern und Konzessionsgebern für Vergabeverfahren elektronisch Informationen darüber zur Verfügung, ob ein Unternehmen wegen begangener Wirtschaftsdelikte von einem öffentlichen Vergabeverfahren auszuschließen sei. Mit der Anwendbarkeit der Abfragepflicht beim Wettbewerbsregister trete die bisher bestehende Abfragepflicht im Hinblick auf die Korruptionsregister der Länder und auf das Gewerbezentralregister außer Kraft.