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Whistleblower-Gesetz wird noch nicht umgesetzt

Berlin, 04.03.2022

inforadio.de greift die Änderungen auf, die sich für Menschen, die auf Missstände hinweisen, durch die EU-Whistleblower-Richtlinie künftig ergeben werden. Demnach dürfe nicht gekündigt, versetzt oder abgemahnt werden, wer bestimmte Missstände in Unternehmen meldet. Da Deutschland bisher versäumt habe, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen, bestünden jedoch nach wie vor Unklarheiten und Lücken. Die EU habe deshalb ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.