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Whistleblower-Schutz: „Ein deutscher Snowden wäre nicht erfasst“

Hannover, 07.12.2020

Experten warnen vor einer 1:1-Umsetzung der EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern in deutsches Recht, so heise.de. Besonders umstritten sei der sachliche Anwendungsbereich des Gesetzes. Bliebe dieser auf Rechtsgebiete beschränkt, die durch EU-Gesetzgebung geprägt seien, beispielsweise Finanzdienstleistungen oder Umweltschutz, dann blieben viele Sachverhalte außen vor, etwa der Bereich innere Sicherheit. Für einen funktionierenden Schutz von Whistleblowern müsse der Anwendungsbereich auf das komplette deutsche Recht ausgeweitet werden.

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